Kinderpornographie und Parteischädigung
Höchst interessant sind die Kriterien, die bei den etablierten Parteien zum Parteiausschlussverfahren oder zum Ausschluss selbst führen können. Dazu zwei Beispiele:
Ganz aktuell ist der Fall Clement (SPD). Clement rief angeblich indirekt vor der Wahl des hessischen Landtags dazu auf, die SPD-Kandidatin Ypsilanti nicht zu wählen, weil er sich mit ihrer Energiepolitik nicht anfreunden konnte. Clement wird daher parteischädigendes Verhalten vorgeworfen und derzeit läuft ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn.
Der frühere sächsische CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Pietzsch wurde wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften bereits im April 2008 von einem Gericht verurteilt. Für die CDU kein Grund, ein Parteiauschlussverfahren einzuleiten. Der sächsische CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer sagte der dpa: “Mit dem Urteil ist die Straftat geahndet und der Fall abgeschlossen. Der Rechtsstaat hat konsequent gehandelt”. Deshalb gäbe es nicht automatisch einen Parteiausschluss.
Die Gewichtung von Vergehen, die zum Parteiausschluss führen können, sind also ziemlich unterschiedlich.



